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Gehorsamsprüfung nach dem Hamburger
Hundegesetz
Das Hamburger
Hundegesetz ist am 1. April 2006 in Kraft getreten. Danach sind für alle
Hunde eine Haftpflichtversicherung, eingepflanzter Mikrochip und ein
Eintrag im neuen Melderegister vorgeschrieben. Wenn Ihr Hund schon vor
dem 01.04. bei Ihnen gelebt hat, haben Sie allerdings bis Ende des
Jahres Zeit die entsprechenden Formalitäten zu erledigen. Ab dem
01.01.2007 gilt dann die generelle Anleinpflicht.
Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht
Wir sind als
anerkannte Sachverständige für die Abnahme der Gehorsamsprüfung nach dem
Hamburger Hundegesetz zuständig.
Wollen Sie nun mit Ihrem Hund von der
allgemeinen Anleinpflicht befreit werden, so können Sie bei uns die
Gehorsamsprüfung ablegen.
Sie sind sich nicht ganz
sicher, ob Sie und Ihr Hund die Prüfungsanforderungen auch meistern
können? In diesem Fall bieten wir auch Vorbereitungsstunden an. Bei
weiteren Fragen sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Geprüft wird
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"Sitz", "Platz" und/oder "Steh"
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"Bleib"
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Kommen auf Zuruf
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Folgen an lockerer Leine
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Konfrontation mit Joggern, Radfahren,
fremden Menschen und Hunden
Folgende Hilfsmittel dürfen bei der Prüfung verwendet werden
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Festschnallbares Halsband oder
Halsband mit Zugstopp, Halti, Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung
unter den Achseln)
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Leine
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Pfeife
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Futter oder Spielzeug als Belohnung
ist zulässig. Hör- sowie Sichtzeichen sind erlaubt
Folgende Unterlagen sind zur Prüfung mitzubringen
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Personalausweis oder Reisepass mit
Meldebestätigung
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Heimtier- oder Impfausweis des zu
prüfenden Hundes mit eingetragener Chipnummer
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Haftpflicht-Versicherungsnachweis
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Anmeldebescheinigung
Diese
und alle weiteren
wichtigen Angaben können sie unter
www.hundegesetz.hamburg.de nachlesen.
Nähere Informationen zum Ablauf und zu Preisen
erhalten Sie unter
Kurse.
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